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Die Immobilie als Kapitalanlage
Rendite richtig berechnen, als wichtigste Grundlage für Ihre Kaufentscheidung
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» Absetzung für Abnutzung (AfA)
Bei der Absetzung für Abnutzung handelt es sich betriebswirtschaftlich um die steuerliche Wertminderung von Objekten des Anlagevermögens im Zeitverlauf. Immobilienbesitzer können die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilen und immer dann von der Steuer absetzen, wenn sie mit ihrem Gebäude durch Vermietung Einnahmen erzielen. In einem solchen Fall lassen sich – abhängig vom Baujahr der Immobilie – 40 bzw. 50 Jahre lang jedes Jahr 2,5 bzw. 2 Prozent des Kaufpreises (nur für die Immobilie, nicht für das Grundstück) steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Für selbstgenutzte Immobilien ist das nicht möglich. -
Das Annuitätendarlehen ist die häufigste Form der Baufinanzierung. Das wichtigste Merkmal eines solchen Darlehens sind die gleichbleibenden monatlichen Rückzahlungsraten (Annuitäten), wobei der Zinsanteil an der Rate kontinuierlich zu Gunsten des Tilgungsanteils sinkt. Für den Darlehensnehmer bringen die konstanten Rückzahlungsraten eine sehr gute Planbarkeit mit sich. -
Eine Anschlussfinanzierung kommt zum Einsatz, wenn die Zinsbindung einer Baufinanzierung abgelaufen ist und noch eine Restschuld verbleibt. Diese muss über eine sogenannte Anschlussfinanzierung weiterfinanziert werden. An diesem Punkt stehen Kreditnehmern zwei Wege offen, denn sie können entweder bei der bisherigen Bank verbleiben (Prolongation) oder die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank durchführen (Umschuldung). -
Bei der Auflassung handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer eines Grundstücks ausdrückt. Rein rechtlich bedeutet dies, dass das Eigentum am erworbenen Grundstück auf den Käufer übergeht. In der Praxis ist damit die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer ins Grundbuch gemeint. Die Auflassung ist im Normalfall Teil des notariellen Kaufvertrags und findet ca. 6-8 Wochen nach dessen Unterzeichnung statt. -
Die Auflassungsvormerkung ist die Vorstufe zur sogenannten Auflassung. Sie stellt einen Vermerk im Grundbuch dar, der die Rechte des Käufers auf das jeweilige Grundstück sichert. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung ist das Grundbuch für den Verkäufer gesperrt. Erst wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, überweist der Käufer im Normalfall den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer. -
Der Beleihungsauslauf ist eine Prozentzahl, die das Verhältnis zwischen dem Darlehen und dem Beleihungswert einer Immobilie aufzeigt. Er gibt also an, zu wie viel Prozent die Immobilie durch ein Darlehen beliehen wird. Je höher der Beleihungsauslauf, desto größer das Finanzierungsrisiko für die Bank und desto höher der Zinssatz für die Baufinanzierung. In der Praxis beschränken die Banken den Beleihungsauslauf meistens auf maximal 80 Prozenz. -
Der Beleihungswert stellt den Wert einer Immobilie dar, zu dem diese langfristig relativ sicher verkauft werden kann. Sollte ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden können, könnte die Bank im Rahmen einer Zwangsversteigerung mit hoher Wahrscheinlichkeit diesen Wert erlösen. Da bei der Bewertung einer Immobilie Sicherheitsüberlegungen eine wichtige Rolle spielen und Preisschwankungen außer Acht gelassen werden, liegt der Beleihungswert im Normalfall unter dem aktuellen Kaufpreis. Der Beleihungswert stellt zudem gleichzeitig die oberste theoretische Grenze für die Kreditvergabe dar. -
Bei der Finanzierung eines Hausbaus wird die benötigte Kreditsumme nicht auf einmal abgerufen, sondern je nach Baufortschritt in verschiedenen Teilbeträgen. Diese richten sich nach der Bezahlung von Rechnungen für Handwerker, Bauhelfer und dem Bauunternehmen. Da die Bank die Kreditsumme bereits zugesagt hat und das Geld in der Zwischenzeit nicht anderweitig verwenden kann, stellt sie dem Kreditnehmer einen Bereitstellungszins in Rechnung. Dieser liegt allerdings deutlich unterhalb des Kreditzinses. Je nach Kreditsumme und Konditionen der Bank werden für Kreditnehmer zinsfreie Bereitstellungszeiträume von 1 Monat bis zu 2 Jahren eingeräumt. Dies kann bei der Auswahl einer passenden Baufinanzierung ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellen. -
Betriebskosten sind all die Kosten, die dem Eigentümer einer Immobilie laufend entstehen.
Sie sind Teilkosten der Bewirtschaftungskosten und des Hausgeldes bzw. der Nebenkosten.
In der Praxis wird der Begriff gleichbedeutend mit "Nebenkosten" verwendet.
Die korrekte Bezeichnung im Wohnraummietrecht ist jedoch Betriebskosten.
Betriebskosten enthalten weniger Positionen als Nebenkosten.
Sie sind Teil der Nebenkosten, was bedeutet, dass alle Betriebskosten gleichzeitig Nebenkosten sind aber nicht alle Nebenkosten gleichzeitig Betriebskosten.
Juristisch versteht man unter dem Begriff nur die Kosten einer Mietwohnung, die nach der sogenannten Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Dabei muss es sich immer um Kosten handeln, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache laufend entstehen.
Betriebskosten – und damit umlagefähig – sind z.B. die Kosten für
Aufzug, Gartenpflege, Grundsteuer, Hausbeleuchtung, Hausmeister, Haus-/Straßen-/Treppenhausreinigung, Heizung, Kabelfernsehen, Müllabfuhr, Sach-/Haftpflichtversicherungen, Schornsteinreinigung, Ungezieferbekämpfung und Wasserversorgung.
Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung über die umlagefähigen Nebenkosten im Rahmen eines Mietverhältnises, die der Mieter vom Vermieter erhält.
Die Hausgeldabrechnung, die Wohnungseigentümer von einer Hausverwaltung erhalten ist eine Nebenkostenabrechnung und keine reine Betriebskostenabrechnung.
Mit ihr werden alle Kosten abgerechnet, die dem Eigentümer durch die Wohnung entstehen.
Es fallen also auch Kosten unter die Nebenkosten, die keine Betriebskosten sind, wie z.B. für die Verwaltung und Instandhaltung sowie einmalige Kosten, die nicht laufend entstehen.
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Bewirtschaftungskosten sind sämtliche Kosten, die durch die laufende Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen.
Hierzu zählen (umlagefähige) Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Kosten für das Mietausfallwagnis und Abschreibungen.
Bei einer privat genutzten, vermieteten Immobilie können lediglich die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
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Die Bruttokaltmiete (auch Bruttomiete) besteht aus der Nettokaltmiete (auch Nettomiete, Kaltmiete oder Grundmiete) und den (umlagefähigen) Betriebskosten. Sie enthält keine Heizkosten. Wurde im Mietvertrag eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen; nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf dann gemacht werden. -
Siehe Bruttokaltmiete. -
Bruttomietrendite = Nettokaltmiete pro Jahr x 100 Kaufpreis
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» Cashflow
Der Cashflow (vor Steuern) ist die Differenz zwischen Mieteinnahmen und allen Ausgaben, also (Nettokalt)Mieteinnahmen abzüglich (1) der nicht umlagefähigen Nebenkosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten) – die nicht, wie die umlagefähigen Betriebskosten, auf den Mieter umgelegt werden können – und (2) den Darlehensraten. -
» Courtage
Wurde eine Immobilie durch einen Makler vermittelt, so ist eine Courtage bzw. Provision an den Makler zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern liegen zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. -
» Darlehen
Der Begriff "Darlehen" bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einem Kreditnehmer im Regelfall Geldmittel für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stellt. Dafür erhält der Kreditgeber als Gegenleistung Zinsen, und der Kreditnehmer stellt zur Vertrauensbildung passende Sicherheiten. Die Bezeichnung Darlehen wird oft als Synonym für den Begriff "Kredit" verwendet, jedoch gibt es durchaus kleine Unterschiede. "Kredit" gilt nämlich als eine Art Oberbegriff für die Beschaffung von Fremdkapital, wohingegen das Darlehen eine bestimmte Unterform darstellt. Zudem existiert in der Finanzwirtschaft eine Unterscheidung nach Laufzeit und Kredithöhe. Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung sprechen Fachleute daher eher von Darlehen, während kleinere Konsumfinanzierungen mit relativ kurzen Laufzeiten eher als Kredit bezeichnet werden. -
Eine dingliche Sicherheit stellt einen Wertgegenstand dar, der als Kreditsicherheit verwendet werden kann. Dingliche Sicherheiten sind Pfandrechte, die sich auf Gegenstände wie Immobilien beziehen. Die bekanntesten Pfandrechte stellen dabei die Hypothek und die Grundschuld dar. In der Praxis verwenden Banken hierzulande mittlerweile fast nur noch die Grundschuld als dingliche Sicherheit. Ein solches Pfandrecht erlaubt es dem Darlehensgeber, bei einem Zahlungsausfall seine Forderungen durch Zwangsversteigerung der Immobilie zu befriedigen. -
» Disagio
Ein Disagio ist ein Abgeld (auch Dammum) auf die Kreditsumme einer Baufinanzierung. Somit wird also nicht die gesamte Kreditsumme an den Kreditnehmer ausgezahlt, sondern ein kleiner Teil einbehalten. Auf diesem Weg wirkt das Disagio als eine Art Zinsvorauszahlung des Kreditnehmers. Eine solche Regelung lohnt sich jedoch im Normalfall nur, wenn mit der Immobilie Mieteinnahmen erzielt werden sollen, da sich das Disagio dann bereits im Jahr der Kreditaufnahme steuerlich voll absetzen lässt. -
Der effektive Jahreszins gibt die mit einer Finanzierung direkt verbunden Kosten wieder. Dabei berücksichtigt er außer dem zugrundeliegenden Sollzins (auch Nominalzins) auch unter Umständen anfallende Entgelte wie ein Disagio, eine Vermittlungsgebühr oder die Kosten zur Wertermittlung einer bestimmten Immobilie. Kreditinstitute sind nach Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, den effektiven Jahreszins bei Kreditangeboten mit anzugeben. Er muss nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren von einem Kreditinstitut ermittelt werden, was ihn für den Verbraucher bzw. Kreditnehmer zu einem guten Vergleichskriterium für Immobilienfinanzierungskosten macht. -
Im Rahmen der Finanzierung stellt das Eigenkapital die Geldsumme dar, die beim Bau oder Kauf einer Immobilie vom Kreditnehmer selbst aufgebracht wird. Dabei gilt ein Eigenkapital von 20-30% des Kaufpreises als grobe Richtschnur, um eine Immobilienfinanzierung hinreichend abzusichern und dabei günstige Konditionen realisieren zu können. -
EKR I = ( ( ( Immobilienwert + kumulierter Cashflow ) Eigenkapital ) 1 Darlehenslaufzeit ) - 1
-EKR II = ( ( ( Verkaufspreis der Immobilie + kumulierter Cashflow - RSM-Kosten - Restschuld Eigenkapital ) 1 Anzahl der Jahr bis zum Verkauf ) - 1
-Die Erwerbsnebenkosten (auch Kaufnebenkosten) fallen beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis an. Sie setzen sich zusammen aus Notar- und Grundbuchkosten, der Grunderwerbsteuer und – falls ein Makler im Spiel ist – der (Makler)Courtage/Provision. Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf betragen in der Regel 10,5 bis 13,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie. Sie sollten möglichst mit Eigenkapital bezahlt und nicht mit dem Darlehen für den Kaufpreis finanziert werden. -
» Festzins
Beim Festzins handelt es sich um einen festgelegten und gebundenen Sollzinssatz für Finanzierungen oder auch Geldanlagen. Dieser bleibt über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit (bei Baufinanzierungen die Zinsbindung) unveränderlich und unterliegt währenddessen nicht mehr der Marktentwicklung. -
Geldbetrag, der einem Kreditnehmer im Rahmen einer Finanzierung vom Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird. Das Fremdkapital macht im Normalfall nur einen Teil der Finanzierung aus. Der restlichen Teil des benötigten Gesamtkapitals muss der Kreditnehmer über Eigenkapital aufbringen. -
Bei Gemeinschaftseigentum handelt es sich um Teile einer Immobilie, welche nicht zum Sondereigentum gehören. Hierzu zählen unter anderem Abflussrohre, Aufzug, Außenanlagen, Außenfassade und Treppenhaus. Der entsprechenden Teilungserklärung kann hierzu genaueres entnommen werden. -
Das Grundbuch ist ein Gesamtregister über alle Grundstücke in einer Gemeinde, welches beim Grundbuchamt der entsprechenden Region geführt wird. Jedes Grundstück erhält darin ein Grundbuchblatt, in dem alle wichtigen Informationen zur Größe sowie den Eigentums- und Schuldverhältnissen verzeichnet sind. Jedes Grundbuchblatt ist dabei in drei Abteilungen zuzüglich Deckblatt und Bestandsverzeichnis untergliedert. In Abteilung I befinden sich Angaben zum Eigentümer und eventuellen Erbbauberechtigten. Abteilung II beinhaltet eventuelle Nutzungsrechte und Nießbrauchrechte Dritter, während in Abteilung III Hypotheken, Grund- und Rentenschulden eingetragen werden. -
Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn jemand eine Immobilie, ein Grundstück oder den Teil einer Immobilie oder eines Grundstücks erwirbt. Als Ländersteuer wird sie von den einzelnen Bundesländern erhoben und weist hierzulande keinen einheitlichen Satz mehr aus. Aktuell liegen die Steuersätze je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises. Steht eine Immobilie auf dem Grundstück, gilt der gesamte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. -
Ein Grundpfandrecht ist ein dingliches Recht an einem Grundstück. Im Normalfall werden solche Pfandrechte zur Absicherung von Baufinanzierungen genutzt. Der jeweiligen Bank wird also das grundsätzliche Recht eingeräumt, die offenen Forderungen bei einem Kreditausfall durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie zu decken. Bekannte Grundpfandrechte sind in diesem Zusammenhang die Hypothek und die Grundschuld, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. In der Praxis hat die Grundschuld die Hypothek hierzulande immer mehr abgelöst und dient jetzt als übliches Grundpfandrecht. -
Die Grundschuld stellt ein dingliches Recht dar, aus einem Grundstück einen bestimmten Geldbetrag zu fordern. Deshalb findet die Grundschuld heute vor allem Verwendung als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung. Kann der Kreditnehmer das aufgenommene Darlehen nicht mehr zurückzahlen, ist die jeweilige Bank berechtigt, die Immobilie einer Zwangsversteigerung zu unterwerfen und daraus die eigenen Forderungen zu befriedigen. Da eine Grundschuld nicht direkt von einer Forderung abhängig ist, kann sie nach Abzahlung eines Darlehens entweder gelöscht oder für anderweitige Finanzierungen in Anspruch genommen werden. -
Die Grundsteuer wird auf landwirtschaftliche Flächen und bebaubare sowie bebaute Grundstücke erhoben. Sie besteuert den reinen Grundbesitz und ist jährlich zu zahlen. Dabei erhalten die Kommunen die Steuerzahlungen und können durch eigene Hebesätze auch die Höhe der Steuer bestimmen. Ausgehend vom Einheitswert eines Grundstücks wird der Steuermessbetrag ermittelt, auf den die jeweilige Kommune dann ihren individuellen Hebesatz anwendet. Das gesetzliche Minimum für den Grundsteuerhebesatz beträgt 200 Prozent, wobei einige Gemeinden Sätze von bis zu 1.800 Prozent nutzen. -
» Hausgeld
Das Hausgeld ist eine regelmäßige, monatliche Zahlung, die alle Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bezahlen müssen. Es ist die Nebenkostenabrechnung für den Eigentümer. Es beinhaltet die (umlagefähigen) Betriebskosten (dürfen auf den Mieter umgelegt werden) sowie nicht umlagefähigen Nebenkosten (Verwaltungs- und Instandhaltungskosten). -
» Hypothek
Bei der Hypothek handelt es sich um ein Grundpfandrecht, mit dem in der Vergangenheit in Deutschland vor allem Immobilienkredite besichert wurden. Kann ein Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommen, ist es dem Kreditgeber erlaubt, die Forderungen aus dem Grundstück zu befriedigen. Dies führt im Normalfall zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie. Die Hypothek wurde in der Praxis größtenteils von der Grundschuld abgelöst, da diese sich direkt als vollstreckbarer Titel nutzen lässt und zudem nicht von der jeweiligen Forderung abhängt. -
Ein Immobilienkredit ist ein streng an einen Verwendungszweck gebundenes Darlehen zur Finanzierung einer Immobilien. Die Kreditsumme darf ausschließlich zur Renovierung, Sanierung oder Modernisierung (RSM) sowie für den Kauf oder Bau von Häusern oder Wohnungen einsetzen werden. -
Alle Maßnahmen, die den Erhalt des funktionsfähigen Zustands eines Objekts gewährleisten. Die Instandhaltung beinhaltet Inspektion, Wartung und Instandsetzung (Reparatur). -
Die Instandhaltungsrücklage ist ein Finanzpolster, welches ein Immobilienbesitzer anlegen sollte, um nach einigen Jahren die Maßnahmen der Instandhaltung durchführen zu lassen. Vermieter legen dafür im Normalfall einen Teil der Mieteinnahmen zurück und sind somit auch auf mögliche überraschende Reparaturen vorbereitet. Während eine solche Rücklage für Hauseigentümer freiwillig ist, sind Eigentümer einer Eigentumswohnung dazu verpflichtet, ein entsprechendes Finanzpolster zu bilden. die im Rahmen des Hausgeldes monatliche an die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu zahlen ist. -
Siehe Erwerbsnebenkosten. -
Nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens durch den Kreditnehmer (Schuldner) kann dieser beantragen, dass der Kreditgeber (Gläubiger/Bank) mit einer Löschungsbewilligung, die Löschung des entsprechenden Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt. Es ist jedoch keineswegs unbedingt erforderlich, eine Grundschuld direkt nach der Tilgung löschen zu lassen. Sie lässt sich nämlich für spätere Finanzierungen weiter nutzen und kann bei Bedarf auch entsprechend übertragen bzw. abgetreten werden, was deutlich günstiger ist, als die Eintragung einer neuen Grundschuld. -
Siehe Verkehrswert. -
Der Miteigentumsanteil ist der Teil einer Immobilie, der dem Eigentümer einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum gehört. Während die Wohnungen als Sondereigentum ihrer jeweiligen Eigentümer gelten, existieren darüber hinaus noch Bestandteile, die zum Gemeinschaftseigentum gehören. -
Ziel einer Modernisierung ist es eine Immobilie bzw. Gebäudeteile zu verbessern bzw. auf den neuesten baulichen Stand zu bringen (modernisieren = verbessern). Ebenso wie die Renovierung ist die Modernisierung – zumindest in den meisten Fällen – keine zwingend notwendige Maßnahme. Sie dient vorrangig der Erhöhung von Wohnkomfort und Wert der Immobilie, so dass bei einem Verkauf ein höherer Preis erzielt werden kann. Einige Modernisierungsmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben (z.B. gemäß Brandschutzbestimmungen oder Energieeinsparverordnung). Typische Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen sind das Dämmen des Dachs und der Außenwände, das Einsetzen von Isolierglasfenster, der Einbau einer modernen Heizung sowie die Verbesserung des Brandschutzes von Bauteilen. -
Der Begriff "Nebenkosten" ist an sich nicht definiert. Nebenkosten beinhalten in der Regel sämtliche (Bewirtschaftungs)Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen. Das sind alle laufenden (umlagefähigen) Betriebskosten aber auch nicht umlagefähige Nebenkosten, wie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie einmalige Kosten, die nicht laufend entstehen. -
Die Nettokaltmiete (auch Nettomiete, Kaltmiete oder Grundmiete) ist der Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Sie beinhaltet also keine (umlagefähigen) Betriebskosten. -
Siehe Nettokaltmiete. -
Nettomietrendite = ( Nettokaltmiete pro Jahr - nicht umlagefähige Nebenkosten pro Jahr ) x 100 ( Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten + RSM-Kosten ) = Überschuss pro Jahr x 100 Gesamtinvestition
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Prolongation ist eine Art der Anschlussfinanzierung. Nachdem die Sollzinsbindung für eine Finanzierung endet, kann diese mit einer Prolongation beim bisherigen Kreditgeber verlängert werden. Das bedeutet, der alte Vertrag bleibt mit den alten Konditionen bestehen, mit zwei Ausnahmen: Die Bank legt die Höhe des Sollzinses neu fest. Und Sie entscheiden sich für eine neue Sollzinsbindung. Nachdem Ihr heutiges Darlehen abgelaufen ist, wird Ihre Restschuld zu den neuen Konditionen weiterfinanziert. Alternativ bietet sich als Anschlussfinanzierung die Übertragung der Restschuld zu einer andere Bank an (Umschuldung). -
Der Schwerpunkt einer Renovierung liegt auf einer optischen Verbesserung (renovieren = verschönern). Mit einer Renovierung werden kleinere Mängel, die im Laufe der Jahre durch die tägliche Nutzung entstehen, behoben (Instandhaltung). Sie umfasst daher vor allem Schönheitsreparaturen, die nicht zwangsläufig nötig sind aber das Wohngefühl verbessern. Typische Beispiele für Renovierungsmaßnahmen sind das Streichen/Tapezieren von Wänden und das Erneuern von Bodenbelägen. -
Die Restschuld ist der Teil eines Darlehen, der nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht getilgt wurde. Sie kann entweder ganz oder teilweise beglichen oder mit einer Anschlussfinanzierung weiterfinanziert werden. -
Anderes als bei einer Renovierung ist der Anlass für eine Sanierung immer ein ernsthafter Mangel (sanieren = reparieren). Eine Sanierung wird durchgeführt, wenn ein Schaden an einer Immobilie behoben werden soll. Ziel der Sanierung ist es also den ursprüngliche Bauzustand einer Wohnung oder eines Hauses wiederherzustellen. Da Sanierungsmaßnahmen in den meisten Fällen einen tiefen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten, sind sie sehr aufwendig und erfordern entsprechendes Fachwissen und Erfahrung. Typische Beispiele für Sanierungsmaßnahmen sind Schimmelbeseitigung, Austausch von defekten Wasserleitungen, Trockenlegung eines nassen Kellers und Reparatur eines undichten Dachs. -
Beim Sondereigentum handelt es sich um das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienlichen Räumen, wie z.B. im Keller oder auf dem Dachboden (Teileigentum). -
Die Sondertilgung stellt eine zusätzliche Teilrückzahlung eines Darlehens dar, die über die vereinbarte, laufende Tilgung hinausgeht. Auf diesem Weg können Kreditnehmer die Laufzeit Ihres Darlehens verkürzen und die Zinskosten deutlich senken. Sondertilgungen sind jedoch nur dann möglich, wenn der Kreditgeber ein Sondertilgungsrecht einräumt. Da sich Banken die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen fast immer durch einen Zinsaufschlag bezahlen lassen, ist eine solche Option im Kreditvertrag nur dann sinnvoll, wenn der Kreditnehmer auch wirklich mit Sondertilgungen plant. -
» Sollzins
Der Sollzins ist die Grundlage für die Berechnung der tatsächlich vom Kreditnehmer an den Kreditgeber zu zahlenden Zinsen. Er beinhaltet – im Gegensatz zum effektive Jahreszins – keine unter Umständen zusätzlichen anfallende Entgelte wie ein Disagio, eine Vermittlungsgebühr oder die Kosten zur Wertermittlung einer Immobilie. Immobilienfinanzierungen weisen oft hohe Darlehenssummen und lange Laufzeiten auf. Aus diesem Grund kommt dem Sollzins als Kostenfaktor eine große Bedeutung zu, denn schon kleine Zinsunterschiede sorgen für große Differenzen bei den Darlehenskosten. Der Sollzins ist insbesondere abhängig von der allgemeinen Marktlage, dem Beleihungsauslauf einer Immobilie sowie der Bonität des Kreditnehmers. -
Mit der Sollzinsbindung wird der Zinssatz für einen Kredit oder ein Darlehen über einen vereinbarten Zeitraum festgelegt. Der Sollzins bleibt während der Zinsbindungsfrist konstant und wird somit von der allgemeinen Marktentwicklung bzw. den marktüblichen Zinsschwankungen entkoppelt. Dies schafft Planungssicherheit für Kreditnehmer, erschwert jedoch während dieser Zeit auch die Kündigung eines Darlehens. Gängige Zeiträume für die Sollzinsbindung liegen zwischen 5 und 25 Jahren. Bei einem niedrigen Zinsniveau sollten Kreditnehmer eine lange Sollzinsbindung wählen, um möglichst lange von den günstigen Zinsen profitieren zu können. Bei langen Zinsbindungsfristen ist der Sollzins allerdings etwas höher als bei kürzeren Zinsbindungsfristen. -
Siehe Sollzinsbindung. -
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